Brandschutzprüfung auf Augenhöhe – neutral und kompetent.

Durch Ihre Entscheidung für einen Prüfsachverständigen für Brandschutz beschleunigen Sie das Genehmigungsverfahren Ihres Bauvorhabens und es können die rechtlichen Möglichkeiten für wirtschaftliche Brandschutzlösungen ausgeschöpft werden.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Brandschutzplaner, weiß ich wie wichtig es für den Bauherrn und das Planungsteam ist, frühzeitig Planungs- und somit auch Kostensicherheit zu erlangen. Für mich ist es daher auch im Rahmen der Brandschutzprüfung selbstverständlich, planungsbegleitend für Vorabstimmungen zur Verfügung zu stehen. Somit möchte ich eine schutzzielorientierte und verlässliche Brandschutzplanung unterstützen.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben für mich eine fristgerechte Prüfung des Brandschutznachweises sowie eine termintreue Prüfung der Bauausführung Ihres Gebäudes oberste Priorität, um eine planmäßige Nutzungsaufnahme zu ermöglichen.

Nachweise

Bescheinigung Brandschutz I und II

Brandschutznachweise und schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte müssen bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5, bei Sonderbauten sowie bei Mittel- und Großgaragen geprüft und durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens genehmigt oder unabhängig von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt werden.

Die Bescheinigung Brandschutz I  belegt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises. Sie wird zusammen mit der Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt.

Die Bescheinigung Brandschutz II bescheinigt die ordnungsgemäße Bauausführung entsprechend dem bescheinigten Brandschutznachweis. Hierfür wird die Bauumsetzung stichprobenartig überwacht und die erforderliche Dokumentation zusammengeführt. Diese Bescheinigung wird zusammen mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt.

Bescheinigung Brandschutz III

Durch die Bescheinigung Brandschutz III wird das Vorliegen der Voraussetzungen für Abweichungen von den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung bescheinigt. Dies kann bei Bauvorhaben erforderlich werden, für welche der Brandschutznachweis nicht prüfpflichtig ist. Eine Bauüberwachung und Bescheinigung der Umsetzung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Referenzen

Kreiskliniken

Altötting und Burghausen

Turnhalle

Haiming

Campus TH Rosenheim

Burghausen

Weitere Leistungen

Brandschutzplanung

Brandschutztechnische Betreuung